Arbeitsgericht Iserlohn, 2016-04-19, 5 Ca 70/16

5 Ca 70/16Tribunal du travail19 avr. 2016

Regest

Vereinbaren die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auf der Basis eines bestimmten Betrages abzurechnen hat, kann dies als Verpflichtung zur Zahlung des abgerechneten Entgelts auszulegen sein.

Texte intégral

Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 70/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-19

Aktenzeichen: 5 Ca 70/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2016:0419.5CA70.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Leitsätze

Vereinbaren die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auf der Basis eines bestimmten Betrages abzurechnen hat, kann dies als Verpflichtung zur Zahlung des abgerechneten Entgelts auszulegen sein.

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.926,00 EUR netto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2016.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 1.926,00 EUR festgesetzt.

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