2 BVGa 9/16•Arbeitsgericht Iserlohn, 2016-07-12, 2 BVGa 9/16
Arbeitsgericht Iserlohn, 2016-07-12, 2 BVGa 9/16
2 BVGa 9/16Tribunal du travail12 juil. 2016
Texte intégral
Arbeitsgericht Iserlohn — 2 BVGa 9/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-12
Aktenzeichen: 2 BVGa 9/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2016:0712.2BVGA9.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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Der Beteiligten zu 2.) wird aufgegeben, es bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu unterlassen, in dem Betrieb in Q Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen anzuordnen oder entgegenzunehmen, ohne dass hierüber eine Einigung mit dem Beteiligten zu 1.) herbeigeführt worden wäre oder die fehlende Einigung mit dem Beteiligtenzu 1.) durch eine Entscheidung der Einigungsstelle ersetzt worden wäre und ohne dass ein Notfall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorliegt.
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Der Beteiligten zu 2.) wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 20.000,00 € angedroht.
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Die Gültigkeit dieser einstweiligen Verfügung wird bis zum 08.08.2016 beschränkt.
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