Texte intégral
Arbeitsgericht Iserlohn — 1 Ca 751/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: 1 Ca 751/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2021:1222.1CA751.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Leitsätze
Reichweite der Tarifdisposivität des § 1 Abs. 1 b S. 3 AÜG – Betriebsnormen - Inhaltsnormen
Tenor
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 01.04.2021 ein
Arbeitsverhältnis besteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 43,7 % und die Beklagte
56,3 %.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.800,00 € festgesetzt.