Texte intégral
Arbeitsgericht Köln — 18 Ca 398/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-06-10
Aktenzeichen: 18 Ca 398/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0610.18CA398.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Leitsätze
Für die Eingruppierung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD VKA ist die tatsächlich einvernehmlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend, unabhängig davon, ob vertraglich auch eine höherwertige Tätigkeit beansprucht werden könnte.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Der Streitwert beträgt 20.885,76 Euro.
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Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.