Texte intégral
Arbeitsgericht Köln — 18 BV 132/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-03-24
Aktenzeichen: 18 BV 132/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0324.18BV132.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG
Leitsätze
Der Betriebsrat kann eine Zustimmungsverweigerung nicht auf § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG stützen, wenn der Arbeitgeber eine nicht mitbestimmte Auswahlrichtlinie für die Bewerberauswahl genutzt hat.
Tenor
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Der Antrag zu 1. wird zurückgewiesen.
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Die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von Herrn A.H. wird ersetzt.