Texte intégral
Arbeitsgericht Köln — 18 Ca 206/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: 18 Ca 206/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:1108.18CA206.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB, § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e iVm. Abs. 3 und ggf. Abs. 4 iVm. Art. 23 Abs. 1 Buchst. f und j DS-GVO iVm. § 3; BDSG
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Endzeugnis auszustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 21.608,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 09.03.2023 zu zahlen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 91 % und die Beklagte zu 9 %.
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Der Streitwert beträgt 34.808,90 EUR.
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Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.