Texte intégral
Arbeitsgericht Köln — 23 BV 95/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-05-05
Aktenzeichen: 23 BV 95/25
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2025:0505.23BV95.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
- Zum Vorsitzenden einer betrieblichen Einigungsstelle mit dem Regelungsgegen-
stand „Festlegung des Ortes, dessen Erreichen oder Verlassen für den Zeitpunkt
des Beginns und Endes der Arbeitszeit der Arbeitnehmer maßgebend ist", wird
Dr. F. , bestellt.
- Die Zahl der Beisitzer wird für die Arbeitgeberin und den Betriebsrat auf jeweils zwei
festgesetzt.