Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-02-15, 3 Ca 3841/06

3 Ca 3841/06Tribunal du travail15 févr. 2007

Regest

1. Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann grundsätzlich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage an eine geänderte Situation anzupassen sein mit der Folge, dass der Arbeitnehme wieder einzustellen ist. 2. Im Insolvenzfall widerspricht die Zubilligung eines Wiedereinstellungsanspruchs bei der Fortführung des Betriebs über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus dem Konzept der Insolvenzordnung.

Texte intégral

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 3 Ca 3841/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-15

Aktenzeichen: 3 Ca 3841/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0215.3CA3841.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 313 BGB

Leitsätze

  1. Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann grundsätzlich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage an eine geänderte Situation anzupassen sein mit der Folge, dass der Arbeitnehme wieder einzustellen ist.
  2. Im Insolvenzfall widerspricht die Zubilligung eines Wiedereinstellungsanspruchs bei der Fortführung des Betriebs über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus dem Konzept der Insolvenzordnung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Streitwert: 8.868,00 €.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.