Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-09-25, 8 Ca 2565/06

8 Ca 2565/06Tribunal du travail25 sept. 2007

Regest

Eine Vertragsklausel, die den Bonusanspruch eines Arbeitnehmers an den Bestand des Arbeitsverhältnisses bindet und für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne Ansehen des Beendigungsgrundes jeglichen anteiligen Anspruch ausschließt, ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

Texte intégral

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 8 Ca 2565/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-25

Aktenzeichen: 8 Ca 2565/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0925.8CA2565.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: §§ 307 Abs. 1, S. 1, 306 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Eine Vertragsklausel, die den Bonusanspruch eines Arbeitnehmers an den Bestand des Arbeitsverhältnisses bindet und für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne Ansehen des Beendigungsgrundes jeglichen anteiligen Anspruch ausschließt, ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe des Erfolgsbonusses des verstorbenen Mitarbeiters I. N., letzte Wohnanschrift C. Straße 3., 6. L., für das Geschäftsjahr 2005 zu erteilen und mit Nachweisen zu belegen.

  2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

  3. Der Streitwert wird auf 22.750,00 € festgesetzt.

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