Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2010-04-22, 1 Ca 497/10

1 Ca 497/10Tribunal du travail22 avr. 2010

Regest

Pflichtverletzung einer Altenpflegerin mit schwerwiegenden Folgen, Erforderlichkeit einer Abmahnung.

Texte intégral

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 Ca 497/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-22

Aktenzeichen: 1 Ca 497/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2010:0422.1CA497.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 626 GBG

Leitsätze

Pflichtverletzung einer Altenpflegerin mit schwerwiegenden Folgen, Erforderlichkeit einer Abmahnung.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den

Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch

die Kündigung vom 12.02.2010 nicht aufgelöst

worden ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum

rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutz-

verfahrens als vollzeitbeschäftigte Altenpflegerin

zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterzu-

beschäftigen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Streitwert: 15.070,30 €.

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