6 Ca 3526/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-02-15, 6 Ca 3526/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-02-15, 6 Ca 3526/11
6 Ca 3526/11Tribunal du travail15 févr. 2012
Regest
Die Bezeichnung des Vorgesetzten als "Du Arschloch" ist an sich geeignet, auch ein seit 37 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen
Texte intégral
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 3526/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 6 Ca 3526/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2012:0215.6CA3526.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Die Bezeichnung des Vorgesetzten als "Du Arschloch" ist an sich geeignet, auch ein seit 37 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 28.11.2011 und 30.11.2011 aufgelöst worden ist bzw. werden wird.
Die Beklagte wird verurteilt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Hilfsarbeiter weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 13.015,00 € festgesetzt.
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