Texte intégral
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 630/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: 6 Ca 630/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2020:0826.6CA630.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Leitsätze
§ 23.3 Abs. 3 des Manteltarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Wesfalens vom 08.11.2018 ist nicht nur auf Freistellungstage anwendbar, deren Lage noch nicht festgelegt war, sondern auch auf solche, die bereits terminlich fixiert waren .
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 880,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2019 zu zahlen und hierüber bei Auszahlung eine Abrechnung zu erteilen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Wert des Streitgegenstades beträgt 924,00 €.
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- Die Berufung wird gesondert zugelassen.