Texte intégral
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 468/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 6 Ca 468/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2021:0512.6CA468.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB; § 102 Abs. 1 BetrVG
Leitsätze
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- Die ernstliche Androhung von körperlicher Gewalt rechtfertigt den Anspruch einer außerordentlichen Kündigung.
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- Im Rahmen der Betriebsratsanhörung sind Fehler bei der Angabe der Sozialdaten unschädlich, wenn dem Betriebsrat die korrekten Daten bekannt sind.
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Wert des Streitgegenstandes beträgt: 17.028,00 €.