Texte intégral
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 1865/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-04-26
Aktenzeichen: 4 Ca 1865/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2023:0426.4CA1865.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4
Normen: § 613a BGB; § 1 Abs. 1 BetrAVG; § 16Abs. 1 BetrAVG
Leitsätze
Anwendung der "Drei-Stufen-Theorie" des Bundesarbeitsgerichs zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung.
Darlegungs- und Beweislast.
Tenor
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- Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.05.2028 eine monatliche lebenslange Altersrente in Höhe von 746,30 € zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 19 % und die Beklagte zu 1) zu 81 %.
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- Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 33.844,60 €.
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- Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.