Texte intégral
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 5 Ca 2326/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-04-26
Aktenzeichen: 5 Ca 2326/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2023:0426.5CA2326.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5
Normen: § 613 a BGB; 1 Abs. 1 BetrAVG; 16 Abs. 1 BetrAVG
Leitsätze
Anwendung der „Drei-Stufen-Theorie“ des Bundesarbeitsgerichts zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung; Darlegungs- und Beweislast
Tenor
-
- Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.09.2025 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 434,40 € brutto zu zahlen.
-
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 33 % und der Beklagten zu 1 zu 67 % auferlegt.
-
- Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 20.244,80 € festgesetzt.
-
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.