Arbeitsgericht Münster, 2018-07-24, 3 Ca 288/18

3 Ca 288/18Tribunal du travail24 juil. 2018

Texte intégral

Arbeitsgericht Münster — 3 Ca 288/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-24

Aktenzeichen: 3 Ca 288/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2018:0724.3CA288.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu den Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages vom 27.04.2016/09.05.2016 als Vollzeitbeschäftigter und Eingruppierung Entgeltgruppe E 12 TVöD mit Wirkung ab 15.06.2018 anzubieten und eine der unbefristeten Stellen E 12 TVöD mit dem Kläger zu besetzen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistung während des Arbeitsverhältnisses erstreckt.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Entscheider entsprechend dem Vertrag vom 27.04.2016/09.05.2016 in Vollzeit E 12 TVöD weiterzubeschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 19.390,01 EUR festgesetzt.

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