Arbeitsgericht Paderborn, 2006-10-26, 1 Ca 555/06

1 Ca 555/06Tribunal du travail26 oct. 2006

Texte intégral

Arbeitsgericht Paderborn — 1 Ca 555/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-26

Aktenzeichen: 1 Ca 555/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2006:1026.1CA555.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,00 € für den Zeitraum vom 21. November 2002 bis zum 31. Oktober 2005 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, letztere soweit sie nach dem 31. Oktober 2005 entstehen, aus dem Unfall vom 21. November 2002 zu bezahlen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 253.047,21 € festgesetzt.

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