Arbeitsgericht Paderborn, 2010-12-08, 2 Ca 1002/10

2 Ca 1002/10Tribunal du travail8 déc. 2010

Regest

1. Die Stilllegung eines Betriebes führt nicht zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfes für einen über das Ende der Kündigungsfrist hinaus an ein anderes Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassenen Arbeitnehmer. 2. Unterrichtet der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über den Einsatz des Arbeitnehmers im Wege der Überlassung bei einem anderen Unternehmen, ist sie Anhörung des Betriebsrats nicht gem. § 102 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß.

Texte intégral

Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 1002/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 2 Ca 1002/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2010:1208.2CA1002.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 1 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG

Leitsätze

  1. Die Stilllegung eines Betriebes führt nicht zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfes für einen über das Ende der Kündigungsfrist hinaus an ein anderes Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassenen Arbeitnehmer.

  2. Unterrichtet der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über den Einsatz des Arbeitnehmers im Wege der Überlassung bei einem anderen Unternehmen, ist sie Anhörung des Betriebsrats nicht gem. § 102 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß.

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 03.05.2010 nicht beendet wird.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Industriekauffrau weiter zu beschäftigen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 15.260,00 € festgesetzt.

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