Texte intégral
Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 968/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-04-24
Aktenzeichen: 2 Ca 968/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2023:0424.2CA968.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 3, 7, 12, 15, 22 AGG, §§ 241, 242, 280, 823, 1004 BGB
Tenor
-
1. Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr gegenüber der Klägerin ausgesprochene Abmahnung vom 13.01.2023 sowie das anwaltliche Schreiben vom 23.01.2023 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
-
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
3. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.
-
4. Der Streitwert beträgt 10.000,00 €.