Arbeitsgericht Solingen, 2014-02-20, 1 Ca 161/13 lev

1 Ca 161/13 levTribunal du travail20 févr. 2014

Regest

Im Rahmen des Equal-Pay-Grundsatzes kann ein Leiharbeitnehmer nicht dieselbe Honorarvergütung geltend machen, die Mitarbeiter im Entleiherbetrieb als Scheinselbständige erhalten. Wird festgestellt, dass ein vermeintlich freier Mitarbeiter tatsächlich Arbeitnehmer ist, so entfällt ein Rechtsgrund für die Honorarzahlung (vgl. BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00=

Texte intégral

Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 161/13 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-20

Aktenzeichen: 1 Ca 161/13 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0220.1CA161.13LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 9 AÜG, § 10 AÜG, § 13 AÜG,

Leitsätze

Im Rahmen des Equal-Pay-Grundsatzes kann ein Leiharbeitnehmer nicht dieselbe Honorarvergütung geltend machen, die Mitarbeiter im Entleiherbetrieb als Scheinselbständige erhalten. Wird festgestellt, dass ein vermeintlich freier Mitarbeiter tatsächlich Arbeitnehmer ist, so entfällt ein Rechtsgrund für die Honorarzahlung (vgl. BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00=

Tenor

1)Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten zu 1) durch deren Kündigung vom 25.02.2013 nicht aufgelöst ist.

2)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3)Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 1) zu 7 %.

4)Der Streitwert beträgt 411.623,71 Euro.

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