Arbeitsgericht Solingen, 2014-09-30, 1 Ca 479/14

1 Ca 479/14Tribunal du travail30 sept. 2014

Regest

Eine Kustodin kann vom Träger eines Museums auch im Rahmen eines freien Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden. Öffnungszeiten des Museums sind nicht mit vorgegebenen Arbeitszeiten gleichzusetzen.

Texte intégral

Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 479/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-30

Aktenzeichen: 1 Ca 479/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0930.1CA479.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 48 ArbGG, § 84 HGB

Leitsätze

Eine Kustodin kann vom Träger eines Museums auch im Rahmen eines freien Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden. Öffnungszeiten des Museums sind nicht mit vorgegebenen Arbeitszeiten gleichzusetzen.

Tenor

Der Rechtsweg vor den Gerichten für Arbeitssachen ist nicht eröffnet. Das Verfahren wird an das zuständige Landgericht Wuppertal verwiesen.

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