Arbeitsgericht Siegen, 2005-06-09, 1 Ca 834/05 O

1 Ca 834/05 OTribunal du travail9 juin 2005

Regest

Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."

Texte intégral

Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 834/05 O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-09

Aktenzeichen: 1 Ca 834/05 O

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2005:0609.1CA834.05O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 1a KSchG; §§ 613, 280 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.

  3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 30.000,00 €.

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