Arbeitsgericht Siegen, 2010-01-14, 1 Ca 1070/09

1 Ca 1070/09Tribunal du travail14 janv. 2010

Texte intégral

Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 1070/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-14

Aktenzeichen: 1 Ca 1070/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2010:0114.1CA1070.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.05.2009 noch durch die hilfsweide ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.05.2009 aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Bedingungen über den 30.11.2009 hinaus als kaufmännischen Angestellten weiter zu beschäftigen.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Streitwert wird auf 16.864,85 € festgesetzt.

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