Texte intégral
Arbeitsgericht Wuppertal — 6 Ca 325/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-07-20
Aktenzeichen: 6 Ca 325/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2023:0720.6CA325.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 I BGB; §§ 611, 615, 293 BGB; § 106 S. 1 GewO
Leitsätze
Fristlose Kündigung vor Durchführung des klärenden Gesprächs über die streitige, zur Kündigung führende, Angelegenheit.
Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.01.2023 aufgelöst ist.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restlichen Lohn für Januar 2023 in Höhe von 934,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2023 zu zahlen.
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3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
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5. Streitwert: 14.647,55 €.