6 Ca 736/10•Arbeitsgericht Wesel, 2010-08-11, 6 Ca 736/10
Arbeitsgericht Wesel, 2010-08-11, 6 Ca 736/10
6 Ca 736/10Tribunal du travail11 août 2010
Regest
1.§ 15 Abs. 3 MTV Einzelhandel - nach Lebensalter gestaffelter Urlaubsanspruch - beinhaltet eine unmittelbare Diskriminierung nach § 10 AGG. 2.Allgemeine Behauptungen genügen auch für die Tarifvertragsparteien nicht, um eine Diskriminierung nach § 10 AGG zu rechtfertigen. 3.Eine etwaige Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Frage der Objektivität einer diskriminierenden Maßnahme rechtfertigt nicht jegliche Diskriminierung.
Texte intégral
Arbeitsgericht Wesel — 6 Ca 736/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-11
Aktenzeichen: 6 Ca 736/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2010:0811.6CA736.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 10 AGG, § 15 Manteltarifvertrag für den Einzelhandel, Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
Leitsätze
1.§ 15 Abs. 3 MTV Einzelhandel - nach Lebensalter gestaffelter Urlaubsanspruch - beinhaltet eine unmittelbare Diskriminierung nach § 10 AGG. 2.Allgemeine Behauptungen genügen auch für die Tarifvertragsparteien nicht, um eine Diskriminierung nach § 10 AGG zu rechtfertigen. 3.Eine etwaige Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Frage der Objektivität einer diskriminierenden Maßnahme rechtfertigt nicht jegliche Diskriminierung.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass die Klägerin einen jährlichen Urlaubsanspruch von 36 Werktagen hat.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Berufung wird zugelassen.
4.Der Streitwert wird auf EUR 524,13 festgesetzt.
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