Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-01-21, 1 AGH 69/10

1 AGH 69/10Autre juridiction21 janv. 2011

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 69/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-21

Aktenzeichen: 1 AGH 69/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0121.1AGH69.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.

Der Streitwert wird auf. 50.000,00 EUR festgesetzt.

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