Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-08-21, 1 AGH 13/15

1 AGH 13/15Autre juridiction21 août 2015

Regest

Zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn ein Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, und zur Vermutung für den Vermögensverfall.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 13/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-21

Aktenzeichen: 1 AGH 13/15

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0821.1AGH13.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Normen: §§ 14 II Nr. 7 BRAO

Leitsätze

Zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn ein Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, und zur Vermutung für den Vermögensverfall.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

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