Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 34/16

1 AGH 34/16Autre juridiction28 oct. 2016

Regest

Eine in den für Firmenschadensersatz und Betriebshaftpflicht zuständigen Bereichen eines Versicherungsunternehmens tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 34/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 1 AGH 34/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH34.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Eine in den für Firmenschadensersatz und Betriebshaftpflicht zuständigen Bereichen eines Versicherungsunternehmens tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 30.000,00 EUR (25.000,-- € und

5.000,- €).

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