Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 63/16

1 AGH 63/16Autre juridiction28 avr. 2017

Regest

Eine als „Senior Claim Manager“ im Bereich der Schadensregulierung bei einem Rückversicherungsunternehmen tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 63/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 1 AGH 63/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0428.1AGH63.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Eine als „Senior Claim Manager“ im Bereich der Schadensregulierung bei einem Rückversicherungsunternehmen tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

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