Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 64/16

1 AGH 64/16Autre juridiction28 avr. 2017

Regest

Eine Rechtsanwältin, die als Angestellte fachlich unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich in der Schadenssachbearbeitung bei dem Kundenservice eines großen Versicherers tätig ist, kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 64/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 1 AGH 64/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0428.1AGH64.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Eine Rechtsanwältin, die als Angestellte fachlich unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich in der Schadenssachbearbeitung bei dem Kundenservice eines großen Versicherers tätig ist, kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 30.000,-- Euro festgesetzt.

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