Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-05-19, 1 AGH 28/16

1 AGH 28/16Autre juridiction19 mai 2017

Regest

Eine im als "Director Corporate Development" bei einem Softwareunternehmen tätige Volljuristin kann aufgrund eines rechtlichen Schwerpunktes ihrer Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 28/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-19

Aktenzeichen: 1 AGH 28/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0519.1AGH28.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Eine im als "Director Corporate Development" bei einem Softwareunternehmen tätige Volljuristin kann aufgrund eines rechtlichen Schwerpunktes ihrer Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nach-gelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Der Geschäftswert wird auf 30.000,-- Euro (25.000,-- + 5.000,-- Euro) festgesetzt.

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