Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-12-08, 1 AGH 21/17

1 AGH 21/17Autre juridiction8 déc. 2017

Regest

Eine als Sachbearbeiterin in der Abteilung Kraftfahrschaden beschäftigte Juristen kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein. (Redaktioneller Leitsatz der Pressestelle)

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 21/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-08

Aktenzeichen: 1 AGH 21/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:1208.1AGH21.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltgerichtshofs für das land Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Eine als Sachbearbeiterin in der Abteilung Kraftfahrschaden beschäftigte Juristen kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein. (Redaktioneller Leitsatz der Pressestelle)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte von der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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