Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-05-14, 1 AGH 81/16

1 AGH 81/16Autre juridiction14 mai 2018

Regest

Ein bei einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt als Leiter einer Clearingstelle tätiger Jurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 81/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-14

Aktenzeichen: 1 AGH 81/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0514.1AGH81.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Normen: §§: 46, 46a BRAO

Leitsätze

Ein bei einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt als Leiter einer Clearingstelle tätiger Jurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

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