Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 20/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-11-13
Aktenzeichen: 1 AGH 20/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1113.1AGH20.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.