Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 35/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-08-16
Aktenzeichen: 1 AGH 35/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0816.1AGH35.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.