Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 32/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-10
Aktenzeichen: 1 AGH 32/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1210.1AGH32.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
-
- Die Klage wird abgewiesen.
-
- Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
-
- Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
- Der Streitwert wir auf € 60.000,00 festgesetzt.