Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 8/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-06-24
Aktenzeichen: 1 AGH 8/22
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0624.1AGH8.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Berufung wird zugelassen.5. Der Streitwert wird auf 10.000 € festgesetzt.