Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 2/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-04-21
Aktenzeichen: 1 AGH 2/23
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0421.1AGH2.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.