Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 21/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-01-16
Aktenzeichen: 1 AGH 21/23
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0116.1AGH21.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
-
1. Die Klage wird abgewiesen.
-
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
-
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
- 4. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.