Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-08-16
Aktenzeichen: 1 AGH 14/24
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0816.1AGH14.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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- Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.