Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 12/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-08-23
Aktenzeichen: 2 AGH 12/18
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0823.2AGH12.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Leitsätze
Das Zeugnis für Referendare ist unverzüglich nach Abschluss der Ausbildung zu erteilen.
Tenor
Das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes durch die Antragsgegnerin ist erledigt und wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.