Texte intégral
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 35/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 1 AGH 35/24
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:1220.1AGH35.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfale
Tenor
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- Soweit die Parteien die Klage übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.
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- Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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- Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.