Texte intégral
Anwaltsgericht Köln — 4 AnwG 40/19 10 EV 65/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 4 AnwG 40/19 10 EV 65/19
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:1203.4ANWG40.19.10EV65.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Der Angeschuldigte hat sich der Pflichtverletzung nach § 56 Abs. 1 S. 1 BRAO i. V. m. § 24 Abs. 2 BORA schuldig gemacht.
Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und eine Geldbuße in Höhe von 1.000,- € verhängt.
Der angeschuldigte Rechtsanwalt trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.