Finanzgericht Düsseldorf, 2007-12-13, 14 K 2480/05 F

14 K 2480/05 FTribunal fiscal13 déc. 2007

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 2480/05 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-13

Aktenzeichen: 14 K 2480/05 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:1213.14K2480.05F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1996 und 1997 jeweils vom 13.07.2004 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2005 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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