Finanzgericht Düsseldorf, 2010-12-15, 4 K 2656/10 VE

4 K 2656/10 VETribunal fiscal15 déc. 2010

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2656/10 VE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: 4 K 2656/10 VE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1215.4K2656.10VE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Steueranmeldung vom 12. Februar 2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2010 wird aufgehoben, soweit die Energiesteuer unter Anwendung eines höheren Steuersatzes als 25 EUR je 1.000 kg Toluol ermittelt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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