10 K 2438/11 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 10 K 2438/11 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 10 K 2438/11 E
10 K 2438/11 ETribunal fiscal19 févr. 2013
Texte intégral
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2438/11 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-19
Aktenzeichen: 10 K 2438/11 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0219.10K2438.11E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 27. Januar 2009 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2011 wird dahingehend abgeändert, dass Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 5.211 Euro von der inländischen Besteuerung freizustellen und nur nach Maßgabe des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.
Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 5. Oktober 2009 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2011 wird dahingehend abgeändert, dass Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 10.277 Euro von der inländischen Besteuerung freizustellen und nur nach Maßgabe des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.
Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnungen unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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