Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-27, 4 K 4637/12 Z

4 K 4637/12 ZTribunal fiscal27 nov. 2013

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4637/12 Z — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-27

Aktenzeichen: 4 K 4637/12 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1127.4K4637.12Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 des AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  • 1 Führt der Umstand, dass eine Ware eine eigene Funktion im Sinne der Position 8543 der Kombinierten Nomenklatur hat dazu, dass diese Ware trotz ihrer Zusammensetzung nicht mehr der Position 8541 zugewiesen werden kann?

  • 2 Bei Bejahung der 1. Frage: Unter welchen Voraussetzungen sind Sende-/Empfangsmodule der in den Gründen näher bezeichneten Art, die eine eigene Funktion im Sinne der Position 8543 haben, als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Position 8543 anzusehen?

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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