Finanzgericht Düsseldorf, 2014-05-27, 11 K 2364/13 F

11 K 2364/13 FTribunal fiscal27 mai 2014

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 2364/13 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-27

Aktenzeichen: 11 K 2364/13 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0527.11K2364.13F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Bescheid zur einheitlichen und gesonderten Feststellung 2008 vom 18. Juni 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juni 2013 wird dahingehend geändert, dass die festgestellten Einkünfte um 66.667 € gemindert und der Klägerin als Sonderbetriebsausgaben zugerechnet werden. Die Berechnung der so geänderten Einkünfte wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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