Finanzgericht Düsseldorf, 2015-06-24, 4 K 3268/14 Z

4 K 3268/14 ZTribunal fiscal24 juin 2015

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3268/14 Z — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-24

Aktenzeichen: 4 K 3268/14 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2015:0624.4K3268.14Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Ist Art. 241 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahingehend auszulegen, dass das darin in Bezug genommene einzelstaatliche Recht unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Effektivität eine Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen von dem Zeitpunkt der Zahlung der Abgabenbeträge bis zur Auszahlung der Erstattungsbeträge auch in den Fällen vorsehen muss, in denen der Erstattungsanspruch nicht bei einem einzelstaatlichen Gericht eingeklagt worden ist?

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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