Finanzgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 4 K 1483/17 VE

4 K 1483/17 VETribunal fiscal13 juin 2018

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1483/17 VE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-13

Aktenzeichen: 4 K 1483/17 VE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0613.4K1483.17VE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid vom in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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